Die Neutralitätsinitiative



«Neutralität als Chance für die Schweiz und für die Welt»: Dokumentation von Dr. Marianne Wüthrich und Dr. Werner Wüthrich. Vertiefender Lesestoff, der sich lohnt! Einen kurzen Überblick finden Sie hier — oder den direkten Download:



Das will die Initiative

«Wahrung der schweizerischen Neutralität» (Neutralitätsinitiative)

  • Die Schweizer Neutralität muss erhalten bleiben.
  • Die Schweizer Neutralität muss immerwährend und ausnahmslos gelten.
  • Die Schweizer Neutralität muss bewaffnet sein: Mit einer Armee, die Land und Leute im Angriffsfall erfolgreich verteidigen kann.
  • Die Schweiz darf keinem Militär- oder Verteidigungsbündnis beitreten. (Einzige Ausnahme: Im Falle eines direkten militärischen Angriffes auf die Schweiz.)
  • Die Schweiz darf sich nicht an militärischen Auseinandersetzungen zwischen Drittstaaten beteiligen.
  • Die Schweiz verzichtet auf nichtmilitärische Zwangsmassnahmen, sprich «Sanktionen», gegen kriegführende Staaten.
  • Die Schweiz kommt ihren Verpflichtungen gegenüber der UNO weiterhin nach.
  • Die Schweiz verhindert die Umgehung von nichtmilitärischen Zwangsmassnahmen via Schweiz durch andere Staaten.
  • Die Schweiz nutzt ihre immerwährende Neutralität, für «Gute Dienste» zur Verhinderung sowie Lösung von Konflikten.
  • Die Schweiz will von allen Ländern dieser Welt als standhaft und verlässlich neutrales Land respektiert werden.

INITIATIVTEXT

Wortlaut Neutralitätsinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität»

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 54a Schweizerische Neutralität

1) Die Schweiz ist neutral. Ihre Neutralität ist immerwährend und bewaffnet.

2) Die Schweiz tritt keinem Militär- oder Verteidigungsbündnis bei. Vorbehalten ist eine Zusammenarbeit mit solchen Bündnissen für den Fall eines direkten militärischen Angriffs auf die Schweiz oder für den Fall von Handlungen zur Vorbereitung eines solchen Angriffs.

3) Die Schweiz beteiligt sich nicht an militärischen Auseinandersetzungen zwischen Drittstaaten und trifft auch keine nichtmilitärischen Zwangsmassnahmen gegen kriegführende Staaten. Vorbehalten sind Verpflichtungen gegenüber der Organisation der Vereinten Nationen (UNO) sowie Massnahmen zur Verhinderung der Umgehung von nichtmilitärischen Zwangsmassnahmen anderer Staaten.

4) Die Schweiz nutzt ihre immerwährende Neutralität für die Verhinderung und Lösung von Konflikten und steht als Vermittlerin zur Verfügung.