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Wie ist die Schweizer Neutralität entstanden? Was ist an ihr so einzigartig? Was sind ihre Haupt-Elemente und warum ist sie so wichtig – für die Schweiz, für die Welt?

Geschichte der Schweizer Neutralität

Die Schweiz hat seit einem halben Jahrtausend eine erstaunliche Fähigkeit entwickelt, im Schatten rivalisierender Grossmächte eine Nische für ihr nationales Dasein zu finden. Die Neutralität unseres Kleinstaates hat sehr wenig mit Ideologie oder mit Idealismus zu tun, aber sehr viel mit der Lebenswirklichkeit. Wenn sich der grössere Bruder auf dem Pausenplatz mit einem Gleichaltrigen prügelt, wird sich der kleinere Bub oder die Schwester mit geringeren Körperkräften zum eigenen Vorteil von solchen Auseinandersetzungen fernhalten. Sie würden sich bei einer Einmischung im besten Fall eine blutige Nase holen.

 

Historisch bewährtes Erfolgsmodell

Angesichts der historischen Erfahrung wird niemand ernstlich bestreiten, dass es sich bei der schweizerischen Neutralität um ein Erfolgsmodell handelt. Der Bund der Eidgenossen hätte die ersten Anfänge kaum überstanden, wenn die Orte nicht ein gegenseitiges „Stillesitzen“ und Vermitteln im Krisenfall beschlossen hätten. Später hätte unser konfessionell, ethnisch und kulturell gespaltenes Land ohne Neutralität angesichts von Religionskriegen und Zusammenschlüssen unserer Nachbarländer zu grossen Nationalstaaten nicht überleben können.

Die erste offizielle Neutralitätserklärung der Tagsatzung stammt vom 28. März 1674. Nach der Französischen Revolution und im Strudel der Napoleonischen Kriege geriet die Schweiz in die schlimmste Neutralitätskrise ihrer bisherigen Geschichte. Die Franzosen ebenso wie die gegen sie verbündeten Alliierten machten das Land zum Kriegsschauplatz und zur Besatzungszone. Interessanterweise ging die schweizerische Neutralität aus dieser Krise gestärkt hervor: Am 20. November 1815 erreichte die Schweiz am Wiener Kongress die völkerrechtliche Anerkennung ihrer Neutralität. 1907 wurde das noch heute gültige Neutralitätsrecht auf der Haager Konferenz in zufriedenstellender Weise völkerrechtlich kodifiziert. In den beiden Weltkriegen erreichte die neutrale Schweiz, dass die Kriegführenden ihre Grenzen respektierten – freilich nicht ohne grosse entsprechende Wehranstrengungen, die für den Staat wie für seine Bürger eine enorme Belastung darstellten.

Spezielle Aspekte der Schweizer Neutralität

In den ersten drei Jahrhunderten stand die Schweizer Neutralität vor allem im Dienste der Innenpolitik, in den letzten zwei Jahrhunderten dagegen im Dienste der Aussenpolitik. Die Schweiz hat die Neutralität nicht erfunden, ihr aber in verschiedener Hinsicht ein ganz eigenes Gepräge gegeben. Ihr Neutralitätsstatus unterscheidet sich grundlegend von der Neutralität anderer Staaten. Die schweizerische Neutralität ist dauernd; seit 1815 ist staatsrechtlich von der „neutralité perpétuelle“ die Rede. Die Tradition der schweizerischen Neutralität kann ihre Wirkung bei den Nationen nur behalten, wenn sie ununterbrochen fortwirkt und bei jedem sich bietenden Anlass neu und unversehrt in Erscheinung tritt. Die schweizerische Neutralität ist bündnisfrei; weder Defensiv- noch Offensivbündnisse mit anderen Staaten sind der neutralen Schweiz gestattet.

Die schweizerische Neutralität ist bewaffnet. Unser Land hat sich also zur militärischen Verteidigung verpflichtet und muss jederzeit garantieren, dass keine Gewalt von ihrem Hoheitsgebiet ausgeht. Die schweizerische Neutralität ist freigewählt und nicht das Ergebnis eines Diktates fremder Mächte. In der Pariser Akte von 1815 wurde vielmehr eine jahrhundertelange Praxis auf schweizerisches Begehren hin neu bestätigt. Und schliesslich war die schweizerische Neutralität zumindest bis vor kurzem integral, also vollständig. In der Zwischenkriegszeit hat unser Land mit dem Beitritt zum Völkerbund vorübergehend an wirtschaftlichen Sanktionen der Völkergemeinschaft teilgenommen. Im 20. Jahrhundert galt aber im Allgemeinen für die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Krisenregionen der Grundsatz des „Courant normal“, also das Beibehalten des Handelsumfangs auf dem Stand der Vorjahre. Anfangs der 1990er Jahre beteiligte sich die Schweiz erstmals an internationalen Wirtschaftssanktionen. Seltsamerweise sind diese hierzulande wenig hinterfragt worden. Ist das Aushungern eines Volkes eigentlich ein humaneres Gewaltmittel als der Waffeneinsatz? Warum muten wir den von Hungerkrieg und Arbeitsplatzverlust betroffenen Mitmenschen zu, die Schweiz im Falle ihres Mitmachens noch als neutral zu beurteilen?

Neutralität ist Friedenspolitik

Alle aktuellen Umfragen beweisen es: Über 90 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer beurteilen unsere Neutralität positiv und empfinden sie als ausgesprochen identitätsstiftend für unseren Kleinstaat. Dennoch leiden zahlreiche führende Persönlichkeiten in Politik, Kultur und Gesellschaft an der Schicksalslosigkeit unseres neutralen Kleinstaates. Sie sehnen sich nach einer „Sendung“, nach Visionen und spektakulären Taten. Gewiss, die Neutralität schränkt den Handlungsspielraum und die aussenpolitischen Aktivitäten unserer Regierung in einer für sie ärgerlichen, sogar schmerzhaften Weise ein. Die Neutralität gewährt ihnen kaum Heldentaten und selten glanzvolle internationale Auftritte. Aber sie gibt der Nation auch keinen Raum für rauschhaften Siegestaumel oder für die Faszination des Krieges, die wir rational nicht erklären können, aber immer wieder als Tatsache feststellen müssen. Die Neutralität bewahrt uns vor der Hingabe an unkontrollierte Emotionen, vor unüberlegter Kriegslust und vor dem Nichternstnehmen von Grausamkeit und Gewalt.

Die Neutralität ist mehr als nur die Nichtteilnahme an Konflikten. Sie bedeutet den freiwilligen Verzicht auf äussere Machtpolitik. So gesehen hat die schweizerische Neutralität durchaus den positiven Gehalt grundsätzlicher Friedenspolitik. Die Schweiz wendet jenes Friedensprinzip, auf dem sie selbst beruht, auch auf das Verhältnis zu anderen Staaten und Völkern an. Wenn wir davon ausgehen, dass Menschen und Staaten von Natur aus gewaltbereit und kriegerisch sind, macht jeder Staat, der sich aus Kämpfen heraushält, unsere Welt ein Stück friedlicher. Die Neutralität bildet auch eine bessere Grundlage gegenüber der Bedrohung des weltweiten Terrorismus als die Parteinahme. Denn wer sich in einen Konflikt hineinziehen lässt, wird auch Zielscheibe.

Die Leistung „Guter Dienste“ ist zwar keineswegs das Privileg des Neutralen. Die Leistungsempfänger bringen aber erfahrungsgemäss dem unparteiischen, auf Machtpolitik bewusst verzichtenden Neutralen mit seiner langen Dienstleistungserfahrung ein besonderes Vertrauen entgegen. Umgekehrt hat auch der Neutrale ein Interesse, sein Abseitsstehen in den Konflikten dieser Welt nicht als Drückebergerei oder Schwarzfahrerei erscheinen zu lassen und so seine neutralitätsbedingte Zurückhaltung auszugleichen: Die Asylgewährung an echte Flüchtlinge, das Rote Kreuz, die Katastrophenhilfe, die Wahrnehmung von Schutzmachtmandaten, die Schweiz als Standort internationaler Organisationen dürfte nach sachlichen Kriterien den Vorwurf des Nationalegoismus für die Schweiz entkräften.

 

Neutralität garantiert die Meinungsfreiheit

Unsere Neutralität ist nicht Selbstzweck oder blosse Gewohnheit. Sie sichert uns vielmehr die Unabhängigkeit – neben der politischen vor allem die geistige und moralische Freiheit des selbständigen Urteils. Unser Staat ist keine Institution der Moral, sondern der Rechtsschöpfung und Rechtswahrung. Er ist ein reiner Zweckverband und unter keinen Umständen ein moralischer Vormund, weder der Bürger noch der Völkergemeinschaft. Ideale zu bilden und zu verwirklichen ist Sache der Menschen, der Familien, der Kirchen, der Vereine, aber niemals des Staates. Die politische Neutralität hat nicht zuletzt den Sinn, die Unabhängigkeit unseres Urteils zu gewährleisten. Der Staat hat nicht das Recht, uns Bürger auf eine bestimmte moralische Linie festzulegen. Die immer häufigeren moralisierenden Stellungnahmen aus Bundesbern zu allen möglichen internationalen Problemen sind fragwürdig und unakzeptabel. Wir Schweizerinnen und Schweizer verpflichten Regierung, Diplomatie und Verwaltung zum „Stillesitzen“, damit sie nicht in unserem Namen reden, wo sie schweigen sollten. Damit sie uns nicht in Konflikte hineinziehen, die dann die Bürger auslöffeln und aus ihrem Portemonnaie oder gar mit ihrem Leben bezahlen müssen.

Neue Sinngebung für die Neutralität

In der jüngeren Vergangenheit wurde mit riesigem Optimismus versucht, diese Welt durch multinationale Organisationen und Institutionen zu organisieren. Die Neutralität erschien dabei vielen als überständiges Relikt und als isolationistische Fessel. Zwar konnte der nach dem Zweiten Weltkrieg etwas angezweifelte Leumund der schweizerischen Neutralität bei den Weltmächten durch die Leistung Guter Dienste vorerst wiederhergestellt werden. Im Zuge der europäischen Integration wird unsere Staatsmaxime allerdings aufs Neue in Frage gestellt. Tatsächlich hat sich unsere Neutralität historisch angesichts der Spannungen zwischen unseren Nachbarn herausgebildet, und sie hatte sich vornehmlich gegenüber diesen Nachbarn zu bewähren.

Doch ist der schweizerischen Neutralität seit ihren Ursprüngen ein neuer Sinn zugewachsen: Die vielgenannte Globalisierung hat zu einer Schrumpfung der Welt geführt, so dass jeder Staat seine Politik nicht mehr nur im Verhältnis zu seinen Nachbarn, sondern zu allen Ländern dieser Welt bestimmen muss. Unsere grundsätzliche Friedenspolitik nebst weltweiter Handelspartnerschaft und Guter Diensten bietet dazu eine ausgezeichnete Grundlage. Wenn wir unserer Neutralität heute diesen weiteren, zeitgemässen Sinn vermitteln, so wird sie noch lange gerechtfertigt bleiben.

Schon oftmals wurde unser kleines neutrales Land durch Machtansprüche von aussen bedrängt. Heute ist es weniger eine aggressive Macht als eine überlaut und moralistisch vorgetragene Ideologie des Grossräumigen, die uns herausfordert. Wenn wir diesem Druck standzuhalten vermögen, wird unser Kleinstaat dank seiner Neutralität nicht zerstört werden, sondern von neuem und gestärkt aufleuchten.

 

Differenziell – Aktiv – Kooperativ – Flexibel

1917 versuchte der Freisinnige Arthur Hoffmann, starker Mann im Bundesrat, mit Hilfe des SP-Politikers Robert Grimm einen Separatfrieden von Russland und Deutschland zu erwirken. Als dies bei den Staaten der Entente ruchbar wurde, kam es zu einer schweren diplomatischen Neutralitätskrise, die Hoffmann zum Rücktritt zwang. Der katholisch-konservative Aussenminister Giuseppe Motta führte die Schweiz mittels einer heftig umkämpften Volksabstimmung 1920 in den Völkerbund. Damit verbunden war eine „differenzielle Neutralität“, die das Land dazu veranlasste, Wirtschaftssanktionen mitzutragen, nicht aber militärische Interventionen. Nach der Besetzung Abessiniens durch Italien, die gefährlichen Sanktionen gegen den faschistischen Nachbarn im Süden nach sich gezogen hätte, konnte der Bundesrat die Schweiz 1938 wieder zur integralen Neutralität zurückführen.

In der Nachkriegszeit verfolgten sämtliche Chefs des Aussendepartements einen mehr oder weniger internationalistischen Kurs. Hatte Max Petitpierre der Neutralität „Universalität“ und „Solidarität“ zugesellt, prägte Micheline Calmy-Rey (SP) 2006 die „aktive Neutralität“. Ihre krachend gescheiterte „Genfer Initiative“ für einen Nahostfrieden war das Resultat des Versuches, auf der Weltbühne eine „aktive“ Rolle zu spielen. Der Begriff „aktive Neutralität“ ist Ausfluss eines undisziplinierten Denkens, denn es handelt sich um einen Widerspruch in sich selbst: Neutralität ist nämlich immer eine passive Haltung. Dennoch wird die bewährte schweizerische „Diplomatie des Vorbildes“ zunehmend durch eine „Diplomatie des erhobenen Zeigefingers“ verdrängt. Die Ergebnisse dieser „Aktivierung“ sind nicht vertrauensbildend.

Die Schweiz verfällt heute zunehmend einer Politik der Phrasen, die einfach das wiederholt, was international gerade üblich ist. Es ist dies eine Politik des blossen Mitschwimmens im Chor der Unwahrhaftigkeit, der Heuchelei, der Sündenbockmentalität und der selbstgefälligen Unterscheidung zwischen „Guten“ und „Bösen“. Damit stossen wir andere Länder vor den Kopf, verärgern Handelspartner und schaffen sogar Feindschaften.

Neuerdings kommt – von Ignazio Cassis (FDP) erfunden – die „kooperative Neutralität“ mit bedingungsloser Übernahme von EU-Sanktionen hinzu. Demnächst wird wohl auch noch die „flexible Neutralität“ entdeckt.

Die Neutralitätsmüdigkeit, die in der Geschichte zum Wohl des Landes immer wieder eingedämmt werden konnte, ist mittlerweile in der offiziellen Schweizer Politik angekommen.

 

Die Welt braucht die Schweizer Neutralität

Neutralität heisst, dass man keine Kriege anfängt und keine Kriege – auch keine Wirtschaftskriege – mitmacht, es sei denn, man werde selbst angegriffen. Neutralität bedeutet Nichtteilnahme an militärischen und politischen Bündnissen, die unser Land in fremde Konflikte hineinziehen können. Eine Preisgabe der „uneingeschränkten“, „absoluten“ Neutralität würde die Schweiz mitten in den Strudel von Konflikten und Auseinandersetzungen stürzen. Diese staatsmännische Weisheit fehlt heute im Bundeshaus weitgehend.

Neutralität erfordert Kraft und Festigkeit. Mitmachen ist bequemer. Der neutrale Staat misstraut dem schnellen Urteil, weigert sich, die Welt in ein einfaches Gut und Böse einzuteilen. Wohlverstanden: Neutralität verpflichtet die Schweizer nicht, den Mund zu halten, moralisch gleichgültig zu sein angesichts des Unrechts eines Angriffskriegs. Aber sie verpflichtet den Staat, den Bundesrat und auch die Bundesversammlung zu Demut und Zurückhaltung. Neutralität sei ein Produkt der Staatsraison, formulierte der Historiker Edgar Bonjour. Festgeschrieben in den Artikeln 173 und 185 unserer Verfassung, dient sie der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz.

Die Schweizer Neutralität ist der weisse Fleck auf der Welt, ein allseits anerkannter Ort, an dem die Kriegs- und Konfliktparteien sich ohne Waffen begegnen und miteinander reden können. Solange es eine neutrale Schweiz gibt, hat der Frieden eine Chance.

Die Schweiz braucht ihre Neutralität – die Welt braucht eine neutrale Schweiz.