Morgen Donnerstag wird der ukrainische Präsident Selenskji eine Videobotschaft an die Bundesversammlung richten. Die Büros des National- und Ständerates haben einem Gesuch der ukrainischen Regierung entsprochen. Ein Ordnungsantrag der SVP, auf diese Aktion sei zu verzichten, wurde von der Mehrheit des Nationalrates abgelehnt.
Auch das überparteiliche Komitee der Neutralitätsinitiative hält den Selenskyj-Aufritt für einen erneuten neutralitätspolitischen Fehlentscheid. Das eidgenössische Parlament ist nicht der Ansprechpartner für ausländische Regierungschefs, sondern der Bundesrat. Zudem verkommt die Veranstaltung zu einer Show, die der ernsthaften Diskussion im Weg steht. Dass Selenskyj während einer Sitzungspause zu den Parlamentsmitgliedern spricht, zeigt, dass das Ganze ein Schnellschuss und eine politische Farce ist.
Es ist nun dringend notwendig, das neutralitätspolitische «Hüst-und-Hott» in der schweizerischen Aussenpolitik zu beenden und zur strikten Neutralität zurückzukehren. Jetzt muss es um Schadensbegrenzung gehen, damit nach der übereilten und blinden Übernahme der EU-Sanktionen gegen Russland sowie nach den teils bizarren Waffenlieferungsdiskussionen die bereits angeschlagene Glaubwürdigkeit der neutralen Schweiz wiederhergestellt wird. Nur so kann die Schweiz ihre humanitäre Aufgabe wahrnehmen sowie friedensdiplomatische Initiativen ausloten.
Dass sich die Schweiz auch noch in die Machenschaften der Grossmächte einmischt, ist für niemanden von Nutzen. Der Präsident des Initiativkomitees, Nationalrat Walter Wobmann, ist überzeugt, dass es mit Blick auf die Irrwege in Bundesbern die Neutralitätsinitiative dringend braucht: «Die Eckpfeiler der immerwährenden, bewaffneten Neutralität der Schweiz gehören in die Bundesverfassung. Sie stärkt dem Bundesrat und der Politik den Rücken. Sie verhindert im Krisenfall aussenpolitische Fehlentscheide.»
Die Unterschriftensammlung zugunsten der Neutralitätsinitiative verläuft planmässig. Das Ziel ist, die Unterschriften vor den eidgenössischen Wahlen vom 22. Oktober 2023 der Bundeskanzlei zu übergeben.