Die Neutralitätsinitiative will den Verfassungsrang der Schweizer Neutralität klar verankern. Ziel ist eine umfassende Friedenspolitik und die Stärkung der humanitären Traditionen der Schweiz.

Soll die «immerwährende, bewaffnete Neutralität» der Schweiz in der Verfassung verankert werden?

Die Schweiz sollte endlich eine eigenständige und unabhängige Sicherheitspolitik formulieren. Das wäre schon seit längerem nötig, wird aber auf die lange Bank geschoben. Die schweizerische Bundesverfassung schreibt sehr klar die politischen Zuständigkeiten für eine realistische Sicherheitspolitik vor, die ein klares Bekenntnis zur Neutralität und zur Milizarmee umfasst.

Laut der Bundesverfassung sind der Bundesrat und die Bundesversammlung zuständig dafür, Massnahmen zur Wahrung der Neutralität der Schweiz zu treffen. Das tun sie aber nicht, deshalb wurde die Neutralitätsinitiative eingereicht. Die Neutralitätsinitiative soll den Verfassungsrang der Schweizer Neutralität deutlich verankern, um so eine umfassende Friedenspolitik und die Stärkung der humanitären Traditionen (IKRK) zu gewährleisten. Speziell der Bundesrat benötigt Leitplanken für seine Aussenpolitik. Der neue Artikel zur Schweizer Neutralität soll nach der Annahme der Initiative nicht toter Buchstabe bleiben, sondern ist ein klarer Auftrag für Bundesrat und Parlament.

Nach dem Einreichen der Initiative im letzten Jahr wird diese nun in den Kommissionen der Räte intensiv diskutiert. Ein direkter Gegenvorschlag, um wichtige Teile des Initiativtextes herauszubrechen, liegt im Bereich des Möglichen. Die Abstimmung wird voraussichtlich am 8. März 2026 stattfinden. In seiner Botschaft zur Neutralitätsinitiative beantragt der Bundesrat wie erwartet deren Ablehnung. Die Initiative, so der Bundesrat, würde ein «starres Neutralitätsverständnis» in der Verfassung verankern und seinen aussenpolitischen Spielraum zu stark einschränken.

Genau das ist aber nun gefordert und sehr wichtig. Der Bundesrat wolle seine «Flexibilität» bei der Anwendung der Neutralität bewahren. Auf ein Land aber, das seine Neutralität flexibel handhabt, ist überhaupt kein Verlass mehr. Ein solcher Relativismus ist nichts anderes als Rosinenpickerei. Die Glaubwürdigkeit eines solchen Landes, das sehen wir ja jetzt, schwindet dramatisch. Ein zweites Argument des Bundesrates gegen die Initiative ist, dass er auch weiterhin ausserhalb der Uno Sanktionen gegen kriegführende Staaten verhängen will. Studien zeigen allerdings deutlich auf, dass solche Sanktionen nichts bringen (siehe Russland heute), vor allem die Zivilbevölkerung treffen und dazu führen, dass ein normaler Dialog für längere Zeit nicht mehr möglich ist.

Gerade in der heutigen weltpolitisch heiklen Situation, in der Europa wie vor dem Ersten Weltkrieg auf Hochrüstung und Bündnispolitik setzt (gefordert wird zum Beispiel eine «moderne Triple-Entente»), liegt die grosse Chance von Neutralen und Blockfreien. Sie müssen als selbstbewusste Nationalstaaten den Frieden und die Zusammenarbeit fördern. Die immerwährende, bewaffnete Neutralität der Schweiz könnte, gestärkt durch den neuen Verfassungsartikel, mit dem Aufbau einer möglichst autonomen Selbstverteidigung die Basis schaffen, um mit allen ins Gespräch zu kommen und eine neue europäische Sicherheitsarchitektur aufzubauen.

Die Schweiz muss hier mit anderen friedenswilligen Ländern als Architekt wirken. Dabei ist an den KSZE-Prozess zu erinnern, den die Schweiz tatkräftig gefördert und der schliesslich den Kalten Krieg beendet hat. Für die USA war Neutralität schon immer etwas «Unmoralisches». Das muss uns nicht weiter kümmern. Die Schweiz war während des Zweiten Weltkrieges und danach für eine gewisse Zeit eine «diplomatische Grossmacht». Sie muss genau hier anknüpfen und mit ihren Guten Diensten wieder konsequent dem Frieden dienen.